Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Wir liefern unter ausschließlicher Geltung unserer im Internet unter www.bess.eu/agb abgebildeten aktuellen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen diese bzw. drucken diese als Anlage zu einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ab. Widersprechende Einkaufsbedingungen akzeptieren wir nicht, sofern wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht anwendbar.
Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume. Gerichtsstand: Berlin.
Es findet die im Zeitpunkt des Bestelleingangs gültige Preisliste Anwendung.
Alle Preise verstehen sich freibleibend, zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, ab Berlin. Fracht- und Verpackungskosten. Mindermengen- und sonstige Zuschläge werden gem. Preisliste, Mahngebühren und Zinsen entsprechend den gesetzlichen Regelungen berechnet.
Bei Nichtzahlung einer Rechnung trotz Mahnung werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist sofort und ohne Abzüge fällig. Gewährte Zahlungsziele bzw. (Raten-) Zahlungsvereinbarungen sind dann aufgehoben. Wir sind unbeschadet eines etwaigen Schadensersatzes ferner berechtigt, von bestehenden Verträgen zurück zu treten bzw. die Erfüllung zu verweigern.
Wir liefern ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt:
Bei Verbrauchsgüterkäufern behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem jeweiligen Liefervertrag vor, in den anderen Fällen bleibt von uns gelieferte Ware bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers, aber nach Wahl des Verkäufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir ferner berechtigt, den gelieferten Gegenstand heraus zu verlangen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.
Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. einzusetzen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung bzw. Einsatz im Rahmen seiner Tätigkeit gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Trotz dieser Abtretung an uns ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Liefertermine sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ benannt und schriftlich zugesagt sind. Bei einem unabwendbaren Ereignis bzw. höherer Gewalt gilt als Liefertermin der nächstmögliche Termin nach Ablauf der von uns nicht zu vertretenden Verzögerung vereinbart.
Sichtbare Transportschäden sind bei Anlieferung direkt gegenüber dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen und vom Auslieferer (Fahrer) quittieren zu lassen, sollte er dies verweigern, nehmen Sie die Lieferung nicht an. Verdeckte Transportschäden sind uns binnen zwei Arbeitstagen von der Ablieferung an gerechnet zu melden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei gebrauchten Produkten bzw. Reparaturen 3 Monate, im Verbrauchsgüterkauf 24 Monate bei neuen bzw. 12 Monate bei Reparaturen bzw. gebrauchten Produkten.
Mängel sind innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der LOT bzw. SN schriftlich anzuzeigen. Alle vermeintlich fehlerhaften Produkte müssen uns zur Überprüfung zurückgesandt werden, Instrumente müssen dabei vollständig gereinigt und sterilisiert werden, die entsprechende Dokumentation ist bei der Rückgabe beizulegen.
Wir bemühen uns stets um größte Sorgfalt und mangelfreie Lieferung. Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die Lieferung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen bzw. immaterielle Schäden kann der Besteller nicht verlangen.
Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche wegen eines Mangels, sowie sonstige Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, insbes. auch aus unerlaubter Handlung sowie solche auf Ersatz immaterieller Schäden, sind gegen uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Händler sowie gegen unsere Lieferanten ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht - z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei Körperschäden - dem Haftungsausschluss entgegensteht.
Alle Ansprüche aus Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, einschließlich der angegebenen Indikationen, Kontraindikationen, Warnungen, Anweisungen, Anwendung, Lagerung, bei Einsatz nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder trotz erkennbarer Beschädigung (bei Sterilprodukten u.ä. auch in Fällen beschädigter Steril- bzw. Produktverpackung) und dem Off-Label-Use sowie für Folgen aus der Kombination mit Fremdprodukten ergeben, sind ausgeschlossen.
Rückgaben sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte eine Rückgabe ausnahmsweise autorisiert werden, so erfolgt sie stets unter Vorbehalt der Prüfung der unbeschädigten Produktverpackung sowie ordnungsgemäßer Lagerung und Transport durch den Kunden, was auf Anforderung in geeigneter Weise vom Kunden zu dokumentieren und zu bestätigen ist. Gutschriften aufgrund von Rückgaben erfolgen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr ausschließlich als Warengutschrift, die binnen zwölf Monaten durch Bestellung von Waren einzulösen ist, andernfalls verfallen diese.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Innerhalb von Deutschland sind bei Verbrauchsgüterkäufen diese bei der Reclay VfW bzw. in Österreich bei der ARA entpflichtet.
© bess gmbh, 08.2014